Für die Mitarbeiter im Lektorat heißt es, sich über die eigene Krankenversicherung Gedanken zu machen. Ein Unterschied muss hier zwischen dem freiberuflichen Lektor selbst, den freien Mitarbeitern und den Angestellten gemacht werden.
- Der freiberufliche Lektor kann zwischen der privaten Krankenversicherung und der freiwillig gesetzlichen Versicherung wählen. Das heißt, er kann sich auf zweierlei Arten versichern, wobei die Ergänzung der gesetzlichen Versicherung durch private Zusatzangebote leicht möglich ist.
- Der freie Mitarbeiter muss ebenfalls selbst für seine Krankenversicherung sorgen, der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun. Verantwortungsbewusste Freiberufler weisen ihre freien Mitarbeiter bei der Einstellung aber darauf hin, dass sie sich selbst versichern müssen.
- Die angestellten Mitarbeiter im Lektorat müssen die Beiträge für ihre Krankenversicherung zur Hälfte selbst tragen, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter, die bis maximal 400 Euro im Monat verdienen gilt aber, dass lediglich der Arbeitgeber die Beiträge abzuführen hat, sie selbst zahlen nichts ein.